Straßenverkehrsordnung
Wer mit dem Fahrzeug durch Luxemburg fährt, muss sich an die örtlichen Verkehrsregeln und Tempolimits halten.
In Luxemburg besteht Rechtsverkehr, es gilt die Regel "rechts vor links".
Für detaillierte Informationen zu sämtlichen Verkehrsregeln in Luxemburg klicken Sie bitte auf "Straßenverkehrsordnung".
Damit Ihre Reise nach und in Luxemburg reibungslos verläuft, haben wir nachfolgend noch einmal die wichtigsten Verkehrsregeln für Sie zusammengestellt.
PKW
- innerorts 50 km/h
- außerorts 90 km/h
- Autobahnen 130 km/h (bei Nässe gilt 110 km/h)
Gespann
- innerorts 50 km/h
- außerorts 75 km/h
- Autobahnen 90 km/h
Motorrad
- innerorts 50 km/h
- außerorts 90 km/h
- Autobahnen 130 km/h (bei Nässe gilt 110 km/h)
Wohnmobil bis 7,5 t zGG
- innerorts 50 km/h
- außerorts 90 km/h
- Autobahnen 130 km/h (bei Nässe gilt 110 km/h)
Wohnmobil über 7,5 t zGG
- innerorts 50 km/h
- außerorts 75 km/h
- Autobahnen 90 km/h
Promillegrenze
Die Promillegrenze beträgt 0,5. Für Fahranfänger, die ihren Führerschein seit weniger als zwei Jahren besitzen, gelten 0,2 Promille.
Halten und Parken
Parkverbot besteht an Bordsteinen mit gelber Linie und innerhalb von fünf Metern vor und nach Fußgänger- und Fahrradüberwegen.
Kindersitze
Kinder bis 17 Jahre und kleiner als 1,50 Meter dürfen nur in geeigneten Rückhalteeinrichtungen befördert werden. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden.
Bei mehr als 36 kg Körpergewicht kann der Sicherheitsgurt auf den Rücksitzen ohne Sitzerhöhung verwendet werden.
Warnwestenpflicht
Alle Auto- und Motorradfahrer müssen nach einem Unfall oder einer Panne auf der Autobahn und auf Schnellstraßen beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste anlegen. Darüber hinaus müssen Fußgänger, die am Fahrbahnrand von Landstraßen gehen, generell nachts, bei schlechten Sichtverhältnissen auch tagsüber eine Warnweste tragen. Dies gilt aber nur dann, wenn für Fußgänger keine Möglichkeit besteht, auf Rad- oder Fußgängerwegen zu gehen.
Winterreifen
Winterreifen
Situative Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee, Schneematsch, Glatteis, Raureif) müssen Fahrzeuge mit Winterreifen (M+S) bestückt sein.
Lkw und andere Schwertransporter müssen die Antriebsachsen mit Winterreifen ausrüsten.
Keine Winterreifenpflicht besteht für Motorräder, Quads und andere Leichtfahrzeuge.
Schneeketten
Schneeketten dürfen an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind.
Spikes
Vom 1. Dezember bis 31. März des Folgejahres bei winterlichen Straßenverhältnissen erlaubt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Spikes beträgt auf Autobahnen 90 km/h, auf den übrigen Straßen 70 km/h.
Bußgelder
Die Polizei kann von Ausländern an Ort und Stelle Bußgelder erheben.
Bußgeldkatalog laut Straßenverkehrsordnung.
Handyverbot
Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein Bußgeld von € 75,-.
Maut und Vignetten
Es gibt keine Vignette und auch sonst keine Gebühren für die Nutzung von Tunneln, Autobahnen und Schnellstraßen.
Die Autobahnen in Luxemburg sind für Privatfahrzeuge mautfrei, für Lastkraftwagen und Lkw besteht jedoch Eurovignette-Pflicht.
Freies Campen
Übernachten außerhalb von Campingplätzen auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt.