Die die Erklärung abgebende Stelle "Luxembourg for Tourism GIE" ist bemüht ihre Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://www.visitluxembourg.com/
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Jeder muss die Informationen einer Website oder in einer Anwendung einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem Allgemeinen Referenzwerk zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Web (RGAA) v4.1.2 , das diese Norm umsetzt, vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit
- Einige Bilder haben keinen relevanten Alternativtext oder keine ausführliche Beschreibung.
- Einige Bild‑Links, insbesondere zu sozialen Netzwerken, haben keinen Titel.
- Einige Informationen werden ausschließlich durch Farbe vermittelt.
- Einige Seiten enthalten Inhalte in einer anderen Sprache, ohne ein Attribut, das den Sprachwechsel angibt.
- Die Beschriftung und Überschrift des Suchfelds sind nicht sichtbar.
- Einige <iframe>/<frame>‑Elemente besitzen keinen aussagekräftigen und erforderlichen Titel, der ihren Zweck oder Inhalt beschreibt.
- Das dekorative SVG‑Icon ist nicht korrekt verborgen.
- Die Kennzeichnung des aktiven Elements im Karussell fehlt.
- Einige Buttons weisen im inaktiven Zustand einen unzureichenden Farbkontrast auf.
- Die mobile Navigation entspricht nicht den ARIA‑Vorgaben.
- Das Cookie‑Modal reagiert nicht auf die ESC‑Taste.
- Hinweise zu Pflichtfeldern fehlen in mehreren Formularen.
- Mehrere wichtige ARIA‑Landmark‑Regionen (z. B. banner, navigation, main, contentinfo) fehlen oder sind falsch implementiert.
- Die Animation des „Slider‑Down“-Icons kann nicht pausiert oder gestoppt werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18. Oktober 2023 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit den Anforderungen des RGAA 4.1.2 beispielsweise in Form einer von einem Dritten – „Service information et presse“ vorgenommenen Bewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie einen Mangel bezüglich der Barrierefreiheit feststellen, schicken Sie uns eine E-Mail an feedback@visitluxembourg.com, in der Sie Ihr Problem beschreiben und uns die betreffende Seite angeben. Wir verpflichten uns, Ihnen binnen eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem nachhaltig und auf angemessene Weise zu beheben, wird die Korrektur des Fehlers bezüglich der Barrierefreiheit im Online-Modus bevorzugt. Ist dies nicht möglich, wird Ihnen die gewünschte Information in einem barrierefreien Format übermittelt, wahlweise:
- schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
- mündlich in einem Interview oder per Telefon.
Durchsetzungsverfahren
Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular, oder die Ombudsperson, Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.
Diese Erklärung basiert auf der Mustererklärung, die im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegt wurde. Diese Mustererklärung gehört der Europäischen Union und ist durch eine Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz geschützt.