Erklärung zur Barrierefreiheit

Die die Erklärung abgebende Stelle "Luxembourg for Tourism GIE" ist bemüht ihre Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://www.visitluxembourg.com/

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen einer Website oder in einer Anwendung einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem Allgemeinen Referenzwerk zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Web (RGAA) v4.1.2 , das diese Norm umsetzt, vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit

  • Einige Bilder haben keine relevante Textalternative beziehungsweise keine detaillierte Beschreibung.
  • Einige Bilder-Links haben keine Überschrift, insbesondere die der sozialen Netzwerke.
  • Einige Informationen werden nur durch Farbe vermittelt.
  • Einige Texte haben keinen ausreichenden Kontrast.
  • Einige Karussells sind nicht leicht mit der Tastatur zu navigieren und nicht alle Schaltflächen sind zugänglich.
  • Einige interaktive Elemente sind mit der Tastatur nicht erreichbar.
  • Der HTML-Code ist nicht auf allen Seiten gültig, was zu Missverständnissen bei Bildschirmlesern führen kann.
  • Einige Seiten enthalten Inhalte in einer anderen Sprache, die kein Attribut enthalten, das den Sprachwechsel kennzeichnet.
  • Die Strukturierung einiger Seiten kann inkonsistent sein.
  • Der „Fokus“ auf die Elemente ist auf einigen Seiten manchmal nicht kontrastreich genug.
  • Die Beschriftung und der Titel des Suchfelds sind nicht sichtbar.
  • Es fehlen Schnellzugriffslinks und Ausweichlinks.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18. Oktober 2023 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit den Anforderungen des RGAA 4.1.2 beispielsweise in Form einer von einem Dritten – „Service information et presse“ vorgenommenen Bewertung.

Feedback und Kontaktangaben

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem Interview oder per Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular, oder die Ombudsperson, Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.

Diese Erklärung basiert auf der Mustererklärung, die im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegt wurde. Diese Mustererklärung gehört der Europäischen Union und ist durch eine Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz geschützt.