Die die Erklärung abgebende Stelle „Luxembourg for Tourism GIE“ ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
Für die VisitLuxembourg-App gibt es eine eigene Erklärung zur Barrierefreiheit.
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Jeder muss die Informationen einer Website oder einer Anwendung einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (z. B. bei Seh-, Hör-, körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigungen).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Websites sind wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem Referenzwerk zur Bewertung der Barrierefreiheit im Web (RAWeb) v1.1, das diese Norm umsetzt, vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit
Bilder und Grafiken
- Fehlende Bildbeschreibungen: Einige Bilder haben keine Textbeschreibung, oder die Beschreibung ist nicht aussagekräftig. Personen, die einen Screenreader nutzen, erfahren dadurch möglicherweise nicht, was diese Bilder zeigen.
- Regionenkarten ohne Bezeichnung: Die kleinen Karten der Regionen im Bereich „Reiseziele“ auf der Startseite haben keinen Namen. Screenreader lesen stattdessen einzelne Beschriftungen aus der Grafik vor, was verwirrend sein kann.
- Dekorative Symbole werden vorgelesen: Einige rein dekorative Symbole sind für Screenreader nicht ausgeblendet. Nutzende hören dadurch unnötige oder verwirrende Informationen.
- Logo wird doppelt vorgelesen: Das Logo ist zweimal eingebunden und wird von Screenreadern zweimal vorgelesen.
Farben und Kontraste
- Informationen nur über Farbe: Einige Informationen werden ausschließlich durch Farbe vermittelt. Personen mit Farbsehschwäche oder eingeschränktem Sehvermögen können sie übersehen.
- Schaltflächen mit geringem Kontrast: Einige Schaltflächen sind im inaktiven Zustand schwer zu erkennen, weil sich ihre Farben nicht ausreichend vom Hintergrund abheben.
- Geringer Kontrast im Cookie-Fenster: Einige Links und Schaltflächen im Cookie-Fenster heben sich nicht ausreichend vom Hintergrund ab und sind für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen schwer lesbar.
Karusselle und Bildergalerien
- Unsichtbare Links in Karussellen: In den Karussellen der Startseite sind einige Links für Screenreader ausgeblendet, können aber trotzdem mit der Tastatur angesteuert werden. Screenreader-Nutzende landen dadurch auf Elementen, die ihnen nicht angesagt werden.
- Bildergalerien zeigen das aktuelle Bild nicht an: Unsere Bildergalerien teilen Screenreader-Nutzenden nicht mit, welches Bild gerade angezeigt wird.
- Bewegtes Symbol lässt sich nicht anhalten: Das animierte Pfeilsymbol, das zum Herunterscrollen einlädt, kann nicht pausiert oder gestoppt werden. Das kann ablenken, besonders für Menschen mit Aufmerksamkeits- oder Konzentrationsschwierigkeiten.
Navigation und Bedienung
- Mobiles Menü schwer mit Hilfstechnologien nutzbar: Auf Smartphones und Tablets funktioniert das Menü mit Screenreadern nicht richtig.
- Menü-Schaltfläche mit abweichendem Namen: Die Schaltfläche „Menu“ heißt für Hilfstechnologien anders als ihre sichtbare Beschriftung. Wer die Website per Sprachsteuerung bedient, kann sie mit dem Befehl „Menu“ möglicherweise nicht öffnen.
- Verschachtelte Bedienelemente: Die Schaltfläche „Karte“ im Seitenkopf ist in einen Link eingebettet. Screenreader und Tastatur können dadurch nur eines der beiden Elemente zuverlässig bedienen.
- Cookie-Fenster lässt sich nicht mit der Tastatur schließen: Das Cookie-Fenster kann nicht mit der Escape-Taste (Esc) geschlossen werden.
- Sprunglinks nicht übersetzt: In einigen Sprachversionen der Website, insbesondere in der französischen, werden die Sprunglinks am Seitenanfang („Go to content“, „Go to search“ …) auf Englisch angezeigt.
Links und Überschriften
- Nicht eindeutige Linktexte: Viele Links heißen nur „Mehr erfahren“ oder ähnlich, und die Links zu den App-Stores nennen den Namen des Stores nicht. Screenreader-Nutzende wissen dadurch nicht, wohin diese Links führen.
- Überschriften überspringen Ebenen: Auf einigen Seiten werden Überschriftenebenen übersprungen. Screenreader-Nutzende können sich dadurch schlechter auf der Seite orientieren.
- Sprachwechsel nicht gekennzeichnet: Einige Seiten enthalten Text in einer anderen Sprache, der im Code nicht als solcher gekennzeichnet ist. Screenreader lesen diesen Text dann möglicherweise mit falscher Aussprache vor.
Suche und Formulare
- Beschriftung des Suchfelds nicht sichtbar: Das Suchfeld hat keine sichtbare Beschriftung oder Überschrift. Manche Nutzerinnen und Nutzer verstehen daher möglicherweise nicht, wofür das Feld dient.
- Überflüssige Zeichen an der Suche: Neben dem Suchfeld stehen überflüssige Zeichen, die von Screenreadern vorgelesen werden.
- Fehlende Eingabehilfe im Kontaktformular: Beim Feld „E-Mail-Adresse“ wird weder in der Beschriftung noch in der Fehlermeldung erklärt, in welchem Format die Adresse eingegeben werden muss.
- Unverständliche Fehlermeldungen: Im Formular zur Bestellung von Broschüren sind die Fehlermeldungen nicht ausformuliert. Nutzende erfahren nicht, was sie korrigieren müssen.
Medien, Dokumente und eingebettete Inhalte
- Eingebettete Inhalte ohne Namen: Einige eingebettete Inhalte, etwa Videos von anderen Websites, haben keinen Namen, der beschreibt, worum es sich handelt. Screenreader-Nutzende wissen daher möglicherweise nicht, was sie enthalten.
- Videos ohne Untertitel oder Transkript: Einige seit dem 23. September 2020 veröffentlichte Videos haben keine Untertitel, kein Texttranskript und keine Audiodeskription. Gehörlose, schwerhörige, blinde oder sehbehinderte Menschen können deren Inhalt möglicherweise nicht erfassen.
- Nicht barrierefreie PDF-Dokumente: Einige Broschüren und PDF-Dokumente, insbesondere in der Rubrik „Editionen“, sind nicht barrierefrei. Screenreader-Nutzende können sie möglicherweise nicht lesen. Auf Anfrage stellen wir Ihnen den Inhalt in einem barrierefreien Format zur Verfügung.
- Downloads ohne Angaben: Bei herunterladbaren Dokumenten fehlen die Dateigröße und ein verständlicher Name; teilweise wird nur der Dateiname angezeigt. Bei manchen Links ist nicht erkennbar, dass sie ein PDF-Dokument öffnen.
- Online-Blätterkataloge: Die Online-Ansicht der Broschüren („View online“) wird von einem externen Anbieter bereitgestellt und ist mit Screenreadern und mit der Tastatur nur eingeschränkt nutzbar. Auf Anfrage stellen wir Ihnen den Inhalt in einem barrierefreien Format zur Verfügung.
Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 fallen
- Vorab aufgezeichnete Videos, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden.
- Die interaktive Karte der Sehenswürdigkeiten; die wesentlichen Informationen (Name, Adresse, Kontakt) sind auf jeder Detailseite als Text verfügbar.
- Inhalte auf Social-Media-Plattformen Dritter (Facebook, Instagram, YouTube, LinkedIn), auf die die Websites verlinken.
- Von Nutzerinnen und Nutzern veröffentlichte Beiträge (Fotos und Texte) in den eingebundenen Social Walls.
Barrierefreiheits-Funktionen
- Sprunglinks am Anfang jeder Seite führen Sie direkt zum Inhalt, zur Suche, zum Menü und zur Fußzeile.
- Die Website visitluxembourg.com ist in vier Sprachen verfügbar: Französisch, Deutsch, Englisch und Niederländisch.
- Ein Link „Nach oben“ bringt Sie schnell zum Seitenanfang zurück.
- Die Seite „Tourismus für Alle“ informiert über barrierefreie touristische Angebote in Luxemburg.
- Verschiedene Texte sind auch in Leichter Sprache verfügbar.
- Auf vielen Detailseiten von Unterkünften, Sehenswürdigkeiten und Angeboten zeigt der Bereich „Komfort & Barrierefreiheit“, welche Einrichtungen barrierefrei zugänglich sind. Die Angaben wurden von Neumann Consult geprüft.
- Die Websites passen sich an verschiedene Bildschirmgrößen an (Computer, Tablet, Smartphone).
- Der Text lässt sich mit der Zoomfunktion des Browsers auf bis zu 200 % vergrößern, ohne dass Inhalte verloren gehen.
- Die meisten Texte erfüllen die Anforderungen an den Farbkontrast (Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1); Ausnahmen sind unter „Unvereinbarkeit“ aufgeführt.
- Die Texte verwenden eine gut lesbare serifenlose Schrift in ausreichender Größe und werden als echter Text (nicht als Bild) dargestellt.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18. Oktober 2023 auf Grundlage einer Bewertung durch einen Dritten, den „Service information et presse“, nach RGAA 4.1.2 erstellt. Sie wurde auf Grundlage einer von „Luxembourg for Tourism GIE“ durchgeführten Selbstbewertung nach den Anforderungen des RAWeb 1.1 aktualisiert, ergänzt durch eine automatisierte Prüfung mit EqualWeb im Oktober 2026. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf diesen Bewertungen. Die Erklärung wurde zuletzt am 07.10.2026 überprüft.
Für die Prüfung verwendete Browser und Werkzeuge
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie einen Mangel bezüglich der Barrierefreiheit feststellen, kontaktieren Sie uns. Beschreiben Sie Ihr Problem und geben Sie die betreffende Seite an:
Wir verpflichten uns, Ihnen binnen eines Monats zu antworten. Um das Problem nachhaltig und auf angemessene Weise zu beheben, wird die Online-Korrektur des Mangels bevorzugt. Ist dies nicht möglich, wird Ihnen die gewünschte Information in einem barrierefreien Format übermittelt, wahlweise:
- schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
- mündlich in einem Gespräch oder per Telefon.
Durchsetzungsverfahren
Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular oder die Ombudsperson, Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.
Diese Erklärung basiert auf der Mustererklärung, die im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegt wurde. Diese Mustererklärung gehört der Europäischen Union und ist unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz veröffentlicht.