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StaatsformKonstitutionelle Monarchie |
StaatschefS.K.H. Grossherzog Henri |
Bevölkerung613.894 (01.01.2019) |
Landesfläche2.587 qkm |
Höhenlage132 m (Wasserbillig) - 559 m (Huldange) |
Offizielle LandessprachenLuxemburgisch, Französisch, Deutsch |
HauptstadtLuxemburg: 119.214 Einwohner am 01.01.2019 |
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Luxemburg hat ein atlantisch-gemäßigtes Klima. Für den Urlaub im Großherzogtum ist besonders die Zeit von Mai bis Mitte Oktober geeignet. Juli und August sind die wärmsten, Mai und Juni jedoch die sonnigsten Monate. September und Oktober bringen gewöhnlich noch den sogenannten “Altweibersommer”. Für die Feste am Jahresende ist das Wetter gewöhnlich kalt und trocken, manchmal schneit es schon.
Offizielle Währung
Die offizielle Währung von Luxemburg ist der Euro. Ausländische Reisende dürfen Banknoten und sonstige Zahlungsmittel in Euro und ausländischen Währungen frei ein- und ausführen, ohne Beschränkung. Die zahlreichen automatischen Bankschalter sind 24 Stunden pro Tag zugänglich.
Im Moment stehen etwa 150 Banken den internationalen Anlegern zu Diensten, vor allem im Bereiche der Vermögensverwaltung. Die Banken haben keine feste Öffnungszeiten, aber die meisten sind geöffnet von Montag bis Freitag zwischen 9 und 16.30 Uhr. Einige sind auch am Samstag geöffnet.
Kreditkarten
(VISA, MasterCard, Express American usw.) werden in der Regel überall akzeptiert.
Tax Refund / Tax free
In zahlreichen Geschäften der Stadt kann die Mehrwertsteuer (MwSt) vom Verkaufspreis der Waren abgezogen werden, wenn der Käufer einen Wohnsitz außerhalb der EU hat.
www.do.etat.lu
Western Union
Schneller, weltweiter Geldtransfer Service, unter anderem bei der Post.
www.westernunion.com
Zu Informationen über Personalausweise und Visas, kontaktieren Sie bitte:
Ministère des Affaires Etrangères et Européennes
9, rue du Palais de Justice | L-1841 Luxemburg
Tel. +352 247-88300 | Fax +352 22 29 07
E-mail:
E-mail:
Internet: www.gouvernement.lu/maee
Die Touristen (Reisenden), die aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (1) kommen und sich in das Großherzogtum Luxemburg begeben, können pro Person, im Rahmen der nachstehend angeführten Mengen, die verbrauchsteuerpflichtigen Produkte "zollfrei" einführen, unter der Voraussetzung, daß:
| Artikel | Maximal zulässige Menge |
|---|---|
| Zigaretten | 800 Stück |
| Zigarillos | 400 Stück |
| Zigarren | 200 Stück |
| Tabak zum Rauchen | 1 kg |
| Andere Artikel | im Prinzip keine Begrenzungen |
| Artikel | Maximal zulässige Menge |
|---|---|
| Spirituosen (z. B. Whisky, Gin, Vodka) | 10 Liter |
| Zwischenerzeugnisse (z. B. Wermut, Portwein, Madeira) | 20 Liter |
| Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) | 90 Liter |
| Bier | 110 Liter |
| Andere Artikel | im Prinzip keine Begrenzungen |
Hinweis: Falls die Reisenden, die aus einer Region kommen, die nicht Bestandteil des Verbrauchsteuer- und/oder Mehrwertsteuergebiets der EU ist (z.B. die Kanarischen Inseln), werden die Mengen wie folgt begrenzt.
Die Touristen (Reisenden), die aus einem (nicht zur EU gehörenden) Drittland kommen, genießen folgende Zollbefreiungen:
| Lebensmittel und sonstige Artikel | Mengen |
|---|---|
| Tabakwaren | 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak |
| Alkoholische Getränke | - insgesamt ein Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % Vol. oder unvergällter Ethyalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % Vol. oder mehr, oder - insgesamt zwei Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % Vol. - zusätzlich vier Liter nicht schäumender Wein und insgesamt 16 Liter Bier (lediglich für die Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern) |
| Andere Waren, u. a. Parfüm, Kaffee und Tee | - bis zu einem Warenwert von 430 € bei Flug- oder Seereisenden - bis zu einem Warenwert von 300 € bei anderen Reisenden |
Wir möchten unsere Leser darauf aufmerksam machen, dass ausser den gesetzlich bestimmten Ausnahmen, die Einfuhr von Tieren sowie von lebenden Pflanzen, bzw. von Erzeugnissen der wilden, vom Aussterben bedrohten Fauna oder Flora, auf die das Washingtoner Abkommen anwendbar ist, praktisch verboten ist. Um bei Ihrer Ankunft keine Schwierigkeiten zu bekommen (Beschlagnahmung der Produkte), empfehlen wir Ihnen, auf den Erwerb / den Transport solcher Produkte (z. B. Souvenirs aus Elfenbein, Korallen, Orchideen usw.) zu verzichten oder sich im Voraus bei der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung zu informieren.
Kraftfahrzeuge welche ohne Zolldokument zugelassen werden
Die vorübergehende Einfuhr von allen Kraftfahrzeugen, einschließlich Wohnwagen und Anhänger, wird in den folgenden Fällen gewährt:
Fahrzeuge die vorübergehend zollfrei zugelassen sind, können von Personen, andere als der Besitzer oder der Titular der Bordpapiere, gefahren werden, falls sie ihren Wohnsitz im Ausland haben.
Sollte die Wiederausfuhr nicht gewährleistet sein, können diese Fahrzeuge in dem Zollraum der EWG verbleiben für eine Dauer (durchgehende oder nicht) von 6 Monaten pro Zeitraum von 12 Monaten. In diesem Fall geschieht die vorübergehende Einfuhr ohne Kaution und Formalität. Dieselben Bestimmungen gelten für Tourist-Flugzeuge, welche für die internationale Flugfahrt zugelassen sind und für Vergnügungsschiffe.
Diese Zollvereinfachung gilt auch für die Ersatzteile und sonstige Ausstattung, welche mit dem Fuhrmittel eingeführt werden.
Kraftfahrzeuge für welche ein Zolldokument verlangt wird
Hierunter fallen alle Kraftfahrzeuge, welche obengenannte Bedingungen nicht gleichzeitig erfüllen. Zur vorübergehenden Einfuhr wird ein Dokument benötigt wie IM5, EU5, COM5, “Triptyque” oder “Carnet de passages”.
Gepäck der im Ausland wohnhaften Reisenden
Folgende persönliche Gegenstände aus Drittländern, welche ein Reisender bei sich führt, werden zeitweilig zollfrei zugelassen:
Die Kleidungsstücke, Leibwäsche und Toilettenartikel. Die nachstehend aufgeführten Gegenstände:
Gegenstände aus dem Zollraum der EWG, welcher aber nicht zum Fiskalraum zählt, können frei eingeführt werden unter der Bedingung, daß sie:
Jedoch kann die zollfreie vorübergehende Einfuhr nicht gewährt werden, wenn die Güter nicht gemäß den Steuergesetzen dieses Staates angeschafft wurden oder wenn sie von irgendeiner Erleichterung profitiert haben und der Importeur nicht über das Recht zur Abschreibung der Taxen verfügt hat.
Persönliche Gegenstände aus dem Mehrwertsteuerraum der EWG werden ohne Einschränkungen zugelassen, falls sie nicht von irgendeiner Erleichterung profitiert haben.
2019 |
2020 |
|---|---|
| Di 01/01/2019 - Neujahr Mo 22/04/2019 - Ostermontag Mi 01/05/2019 - Tag der Arbeit Do 09/05/2019 - Europatag Do 30/05/2019 - Christi Himmelfahrt Mo 10/06/2019 - Pfingstmontag So 23/06/2019 - Nationalfeiertag Do 15/08/2019 - Maria Himmelfahrt Fr 01/11/2019 - Allerheiligen Mi 25/12/2019 - 1. Weihnachtsfeiertag Do 26/12/2019 - 2. Weihnachtsfeiertag |
Mi 01/01/2020 - Neujahr |
Das Schuljahr beginnt am Montag, 16. September 2019, und endet am Mittwoch, 15. Juli 2020:
Das Schuljahr beginnt am Dienstag, 15. September 2020, und endet am Donnerstag, 15. Juli 2021:
Police Grand-Ducale
Tel. 113 - www.police.lu
Rettungsdienst und Feuerwehr
Tel. 112
Apotheken-Dienst
Tel. 112 - www.pharmacie.lu